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Kontakt

Unser Team der Spareinrichtung steht Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Thorsten Fürst
Abteilungsleiter

Anja Lütge
Anlageberatung

Tobias Ohlendorf
Anlageberatung

Telefon 05 31 . 59 03-535
E-Mail sparen@wiederaufbau.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Spareinrichtung

Montag 9:00 bis 16:00
Dienstag 9:00 bis 16:00
Mittwoch 9:00 bis 12:30
Donnerstag 9:00 bis 17:30
Freitag 9:00 bis 12:30

Hinweise zu Bargeldzahlungen

1. Wir bitten Sie, größere Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen vorher bei uns telefonisch anzumelden, da wir nur geringe Bargeldbestände vorhalten.


2. Durch eine regulatorische Änderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen wir Sie bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 EUR bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Das sind z.B. Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Kontoauszug, aus dem der Auszahlungsbetrag hervorgeht oder Verkaufs-/Rechnungsbelege. Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf Ihr eigenes Konto können wir nur bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen.

Die ›Wiederaufbau‹-Spareinrichtung

Die gute Idee für Ihr gutes Geld - die Spareinrichtung, einfach und solide.

Sparen sollte eine sichere und solide Sache sein. Und deshalb haben wir im Jahr 2006 eine eigene Spareinrichtung ins Leben gerufen, bei der Ihre Anlagen durch die genossenschaftseigenen Immobilien abgesichert sind.

 

Heimvorteil für Mitglieder

Die Spareinrichtung ist dem Zweck unserer Genossenschaft entsprechend eine Förderleistung für die Mitglieder.

Mitglieder (und deren Angehörige) und alle, die es werden wollen, haben die Möglichkeit, ihr Geld bei der ›Wiederaufbau‹ nicht nur sicher, sondern auch zu attraktiven Konditionen.

Eine Mitgliedschaft ist erforderlich. Informieren Sie sich hier. 

Unser Angebot Vermögen zu schaffen

Sparen bei der ›Wiederaufbau‹ ist ganz einfach, sicher und rentabel. Die Angebote und Konditionen werden regelmäßig den jeweiligen Marktbedingungen angepasst. Für ausführliche und aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter, die Sie gerne persönlich und umfassend beraten.

Spareinlagen bei Genossenschaften sind sicher!

Die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung sichern die Spareinlagen der Genossenschaftsmitglieder über einen Selbsthilfefonds ab. Die Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) verwaltet den Selbsthilfefonds treuhänderisch als Zweckvermögen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste. Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch das Statut "Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften" geregelt; das Statut wird Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt.

In ihrer Geschäftstätigkeit sind die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen. Sie haben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) außerdem eine Bankerlaubnis zur Hereinnahme von Spareinlagen. Die Hereinnahme von Spareinlagen stellt das einzige Bankgeschäft dieser Genossenschaften dar. Die Spareinlagen werden ausschließlich im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt. Das bankmäßige Aktivgeschäft (Kreditgeschäft), das Girogeschäft, das Wertpapiergeschäft, das Depotgeschäft und andere Bankgeschäfte werden von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung nicht betrieben. Wir betonen dies deshalb ausdrücklich, um aufzuzeigen, dass die Risikosituation der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung eine grundsätzlich andere – d. h. günstigere – ist als bei Vollkreditinstituten. Der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung macht durchschnittlich rund 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung leben nicht von dem schnelllebigen und risikoreichen Finanz- und Kreditgeschäft wie Vollkreditinstitute, sondern von dauerhaft gesicherten Mieterträgen. Diese Genossenschaften sind also nach Satzung und tatsächlicher Geschäftspolitik vorrangig Wohnungsunternehmen.

Sparformen

Alle Angebote freibleibend; nur für Mitglieder und deren Angehörige und alle, die es werden wollen. Stand: 15.07.2024

›W‹ Sparbuch 3M

Das Sparbuch 3M hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sie sparen zu jeder Zeit und solange Sie wollen. Ab nur 10,– Euro geht das Sparen los. Der Zinssatz ist variabel. Kurzfristig können Sie bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens pro Kalendermonat abheben.

Unser aktueller Zins ist 1,00 % p.a.

›W‹ Vorsorgesparen

Das Vorsorgesparen ist eine langfristige Anlage mit 3,10 % fest p.a. über 10 Jahre. Eine vorzeitige Verfügung ist nur im Todesfall eines Kontoinhabers möglich. Die Anlage hat eine Kündigungssperrfrist von 117 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Laufzeit Zinssatz ab Betrag Zinssatz
10 Jahre fest ab 1.500 € 3,10 % p.a.

›W‹-Festzinssparen - Die lukrative Geldanlage

Eine feste Laufzeit von 1 bis 5 Jahren und ein fester Zinssatz, der zwischen 2,60 % p.a. bis 3,00 % p.a. liegt, machen diese Sparform zu einer schon mittelfristig lukrativen Geldanlage. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich (Kündigungssperrfrist). Wenn SIE am Ende der Laufzeit über Ihr Geld verfügen möchten, sollten sie das Sparkonto 3 Monate vor Fälligkeit kündigen (Kündigungsfrist 3 Monate).

Laufzeit Zinssatz ab Betrag Zinssatz
1 Jahr fest ab 1.500 € 2,60% p.a.
2 Jahre fest ab 1.500 € 2,70% p.a.
3 Jahre fest ab 1.500 € 2,80% p.a
4 Jahre fest ab 1.500 € 2,90% p.a.
5 Jahre fest ab 1.500 € 3,00% p.a..

›W‹ Aufbausparen - Bauen Sie Ihr Vermögen auf

Sie zahlen monatlich über 6 Jahre einen Betrag ab 20 Euro in den Ratensparvertrag ein und wir unterstützen ihren Vermögensaufbau mit attraktiven, jährlich steigenden Zinsen. Bis zu 3,00 % pro Jahr!

Laufzeit: 6 Jahre Kündigungssperrfrist: 6 Monate zzgl. Kündigungsfrist: 3 Monate  
Zinssatz Mindestrate Laufzeit Zinssatz
fest ab 20 € 1.Jahr 2,00% p.a.
fest ab 20 € 2.Jahr 2,25% p.a.
fest ab 20 € 3.Jahr 2,50% p.a.
fest ab 20 € 4.Jahr 2,50% p.a.
fest ab 20 € 5.Jahr 2,75% p.a.
fest ab 20 € 6.Jahr 3,00% p.a.

›W‹-Wachstumssparen - Jedes Jahr steigende Zinsen

Beim Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld bis zu 5 Jahren an. Die Zinsen steigen mit jedem Jahr von 2,00 % p.a. im ersten auf 3,00 % p.a. im fünften Jahr. Wenn Sie Ihr Geld vorher benötigen, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nach den ersten 9 Monaten Laufzeit können Sie Ihren Sparvertrag erstmalig kündigen.

Laufzeit: 1 Jahr bis 5 Jahre; Kündigungssperrfrist: 9 Monate; zzgl. Kündigungsfrist: 3 Monate

Zinssatz Mindestanlage Laufzeit Zinssatz
fest ab 1.500 € im 1. Jahr 2,00% p.a.
fest ab 1.500 € im 2. Jahr 2,25% p.a.
fest ab 1.500 € im 3. Jahr 2,50% p.a.
fest ab 1.500 € im 4. Jahr 2,75% p.a.
fest ab 1.500 € im 5. Jahr 3,00% p.a.

Informationen zur Spareinrichtung:

Aktuelle Konditionen für Spareinlagen

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Sparordnung

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Information über die Selbsthilfeeinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

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Fragen und Antworten zur Kirchensteuer vom Bundeszentralamt für Steuern

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Satzung

Hier bekommen Sie die Satzung der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG.

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