Die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung sichern die Spareinlagen der Genossenschaftsmitglieder über einen Selbsthilfefonds ab. Die Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) verwaltet den Selbsthilfefonds treuhänderisch als Zweckvermögen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.
Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden.
Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste. Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch das Statut "Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften" geregelt; das Statut wird Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt.
In ihrer Geschäftstätigkeit sind die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen. Sie haben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) außerdem eine Bankerlaubnis zur Hereinnahme von Spareinlagen. Die Hereinnahme von Spareinlagen stellt das einzige Bankgeschäft dieser Genossenschaften dar. Die Spareinlagen werden ausschließlich im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt. Das bankmäßige Aktivgeschäft (Kreditgeschäft), das Girogeschäft, das Wertpapiergeschäft, das Depotgeschäft und andere Bankgeschäfte werden von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung nicht betrieben. Wir betonen dies deshalb ausdrücklich, um aufzuzeigen, dass die Risikosituation der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung eine grundsätzlich andere – d. h. günstigere – ist als bei Vollkreditinstituten. Der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung macht durchschnittlich rund 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung leben nicht von dem schnelllebigen und risikoreichen Finanz- und Kreditgeschäft wie Vollkreditinstitute, sondern von dauerhaft gesicherten Mieterträgen. Diese Genossenschaften sind also nach Satzung und tatsächlicher Geschäftspolitik vorrangig Wohnungsunternehmen.