Wohnungssuche

Kein passendes Angebot gefunden? 

Dann füllen Sie den Fragebogen für Mietinteressenten direkt online aus und senden Sie diesen zurück an uns. Sobald passende Angebote vorhanden sind, melden wir uns bei Ihnen.

Zum Formular

Fragen und Antworten zur Medienversorgung

Fragen und Antworten zum Thema Kabelanschluss

Aktuell versorgt die ›Wiederaufbau‹ in Zusammenarbeit mit der Vodafone Ihre Wohnung mit Kabel-TV. Die Kosten dafür werden über die Nebenkosten abgerechnet. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass wir diese Leistung ab dem 01.07.2024 nicht mehr umlegen dürfen. 

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen in Form eines FAQ-Katalogs mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Kabelanschluss auf einen Blick:

 

  • Worum geht es?

     

    Mit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gekippt. Unter dem Nebenkostenprivileg wird die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung verstanden. Bislang konnten Vermieter von Mehrfamilienhäusern durch das Nebenkostenprivileg die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss auf alle Mieterinnen und Mieter umlegen und somit eine einheitliche Medienversorgung sicherstellen. Ab dem 01. Juli 2024 entfällt durch die Novellierung des TKG die Möglichkeit der Kostenumlage und der Vermieter darf die Gebühren des Kabelanschlusses nicht über die Betriebskostenabrechnung abrechnen. Mit dieser gesetzlichen Änderung wird das Thema Kabelfernsehen und insbesondere die damit verbundene Wahl des Kabelanbieters zur Mietersache und Sie sind ab Juli 2024 selbst für die Wahl Ihres Kabelanschlussanbieters verantwortlich.


  • Was ist das Ziel?

     

    Mit der Gesetzesänderung soll der Wettbewerb am Markt gefördert und die Wahlfreiheit der Mieterinnen und Mieter für einen Kabelanbieter gestärkt werden.


  • Was bedeutet das für Sie?


    Ab Juli 2024 müssen Sie einen eigenen Einzelnutzervertrag abgeschlossen haben, um weiterhin wie gewohnt ihr TV-Signal empfangen zu können. Dieser lässt sich jedoch schnell und unkompliziert abschließen. Sie müssen sich lediglich entscheiden, ob Sie bei Vodafone bleiben oder zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.


    Schließen Sie einen Einzelnutzervertrag über einen Kabelanschluss mit Vodafone ab, bleibt alles, wie es ist und der Empfang erfolgt ohne Unterbrechung. Sie benötigen in diesem Fall keine neuen Geräte, keine neue Verkabelung und die Sender bleiben auf dem gewohnten Senderplatz. Vodafone wird in diesem Zusammenhang im Frühjahr persönlich auf Sie zukommen und auf den Entfall des Kabelanschlusses sowie die Notwendigkeit eines Einzelnutzervertrages hinweisen. Kurz vor Ablauf der Frist im Sommer wird es dazu eine erneute Erinnerung geben, sodass Sie nicht damit rechnen müssen, dass Ihr Kabelanschluss ohne eine vorherige Information deaktiviert wird.


    Entscheiden Sie sich für einen anderen Kabelanbieter, so übernehmen diese in der Regel den Wechselprozess und stehen für etwaige Fragen zur Verfügung.

    Wir als Vermieter haben für unsere Wohnungen mehrere Möglichkeiten geschaffen Fernsehprogramme zu empfangen. Wie Sie sich entscheiden ist von Ihren individuellen Schwerpunkten abhängig und steht Ihnen frei. Die diversen Anbieter stehen Ihnen sicher für etwaige Fragen zur Verfügung und übernehmen in der Regel den Wechselprozess. Als Vermieter sehen wir Ihre Wahl völlig neutral. 


  • Was passiert, wenn kein Vertrag abgeschlossen wird?


    Sollten Sie keinen Kabel-TV-Vertrag abschließen, deaktiviert Vodafone ab dem 01. Juli 2024 das Kabel-TV-Signal. Hierzu wird lediglich der Anschluss deaktiviert, es erfolgt keinerlei Rückbau von Leitungen oder Anschlussdose(n) und auch sonst ist hierfür kein Zutritt zu Ihrer Wohnung notwendig. 

    Die Entscheidung gegen einen Kabelanschluss hat keine Auswirkungen auf die Kosten des Kabelanschlusses der anderen Bewohnerinnen und Bewohner Ihres Hauses.


  • Was sind Ihre Vorteile bei der ›Wiederaufbau‹?


    Nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Wiederaufbau intensive Gespräche mit der Vodafone geführt, damit interessierte Mieter und Mieterinnen auch weiterhin vom Kabelempfang der Vodafone profitieren können. Hierbei konnten gute Ergebnisse erzielt und im Ergebnis ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Auf Basis dieses Rahmenvertrags wird Vodafone in Kürze auf Sie zukommen und die weitere Vorgehensweise sowie Optionen betreffend eines Einzelnutzervertrags mit Ihnen besprechen. Etwaige Gespräche erfolgen auf freiwilliger Basis, es besteht keinerlei Verpflichtung oder Anschlusszwang.


  • Kann ich meine Vorauszahlung senken?


    Durch den Entfall der Kabelgebühren reduzieren sich Ihre monatlichen Kosten ab dem 01.07.2024 um ca. 9,50 EUR. Sollten Sie in diesem Zusammenhang eine Absenkung Ihrer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

    Empfehlung der Wiederaufbau: Aufgrund der zuletzt allgemein, teilweise erheblich angestiegenen Betriebskosten empfehlen wir Ihnen die Vorauszahlung vorerst NICHT abzusenken und das Ergebnis aus der nächsten Nebenkostenabrechnung abzuwarten. Schließt diese im Bereich der Betriebskosten mit einem nennenswerten Guthaben, so halten wir eine Absenkung des monatlichen Vorauszahlungsbetrags für vertretbar. Im Falle geringfügiger Guthaben oder gar einer Nachzahlung würden wir von einer Absenkung des monatlichen Vorauszahlungsbetrags abraten. In beiden Fällen besteht aber kein Grund zur Sorge: Sämtliche, nach dem 01.07.2024 gezahlten und vormals den Kabelgebühren zuzurechnenden Beträge gehen nicht verloren, sondern werden in voller Höhe auf Ihre Betriebskostenvorauszahlung angerechnet.

     

     

     

Fragen und Antworten zum Thema Glasfaser

Eine stabile Internetverbindung für die Arbeit im Homeoffice oder für Dauersurfer – immer mehr Mieterinnen und Mieter nutzen die Option mobilen Arbeitens oder weisen eine steigende Mediennutzung auf. Wir möchten aktiv digitales Wohnen fördern und machen auch unsere Wohnungen für Sie zukunftsfähig, indem wir diese mit einem modernen Glasfaseranschluss ausstatten. Unterstützt werden wir dabei von der Telekom Deutschland GmbH. Bis voraussichtlich Sommer 2025 sollen alle ›Wiederaufbau‹-Wohnungen kostenfrei an das schnelle und zukunftssichere Glasfasernetz angeschlossen sein.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen in Form eines FAQs mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema auf einen Blick.

 

Allgemeine Informationen

  • Was ist das Glasfasernetz?

     

    Das Glasfasernetz ist ein Telekommunikationsnetz, mit dem deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können als mit einem bisherigen Internetanschluss. Damit sind Sie auf dem neuesten Stand der Technik.

     

     

  • Was bedeutet Glasfaseranschluss?


    Bei einem Glasfaseranschluss bzw. FTTH (Fiber To The Home) wird eine Glasfaserleitung nicht mehr nur bis zum Verteilerkasten auf dem Bürgersteig, sondern direkt in Ihr Zuhause verlegt. Highspeed-Internet, Fernsehen in Ultra HD und Telefonieren mit höchster Sprachqualität - das gibt es alles gleichzeitig über einen Anschluss. Denn mit einem modernen Glasfasernetz werden Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s und Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s problemlos möglich.

     

  • Welche Vorteile bringt ein Glasfaseranschluss mit sich?

    Glasfaser ist die Zukunft im Bereich Kommunikation:

    1. Selbst größte Daten- und Informationsmengen werden sprichwörtlich in Lichtgeschwindigkeit verschickt.
    2. Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s und Upload- Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s sind möglich.
    3. Stabile Datenübertragung für die zeitgleiche Nutzung verschiedenster Anwendungen wie surfen, laden, spielen, fernsehen in 8k und arbeiten im Homeoffice.
    4. Energieeinsparung von bis zu 75 %. Im Vergleich zu Kupfer und Kabel benötigt der Glasfaseranschluss im Schnitt nur 25 % an Energie.
    5. Klimafreundlichste Übertragungstechnik. Bei einem Videostream werden pro Stunde 50 % weniger CO2 ausgestoßen im Vergleich zu einem kabelgebundenen Breitbandanschluss.
    6. Lichtwellen erlauben eine größere Distanz zwischen Vermittlungsstelle und Haushalt ohne Datenverluste. Das Glasfaserkabel ist gegenüber Störungen (elektronische Einflüsse, Magnetfelder) unempfindlicher.

     

  • Besteht die Gefahr durch schädliche Strahlungen?


    Nein – Glasfaser nutzt lediglich Licht zur Datenübertragung und gibt somit keine schädlichen Strahlungen ab.

     

     

  • Was ist die Home-ID?


    Die Home-ID wird zur Einrichtung und Registrierung des Glasfaseranschlusses benötigt und besteht aus sieben Zeichen (Buchstaben und Nummern). Angebracht ist sie auf der Glasfaser-Dose in der Wohnung. 

    Ist die Home-ID noch nicht vergeben bzw. angebracht, können Sie noch kein Produkt buchen. Die ausgebauten Objekte sind bei der Telekom in diesen Fällen noch nicht inventarisiert. Dies müssen Sie dann noch abwarten.

     

Zeitplan und Ablauf des Umbaus

  • Welche Bestände werden mit Glasfaser ausgestattet?


    Bis Sommer 2025 werden sämtliche Wohnungen der ›Wiederaufbau‹ mit Glasfaser ausgestattet.

     

  • Wer führt den Glasfaserausbau durch?

    Vertragspartner für den Netzausbau ist die Telekom Deutschland GmbH.

     

     

     

  • Wann und wo findet die Ausstattung mit Glasfaser statt?

    Die Deutsche Telekom GmbH errichtet die erforderliche Infrastruktur in den nächsten 2 Jahren bis Sommer 2025. Über den konkreten Termin erhalten die Mieterinnen und Mieter spätestens 21 Tage vor Einbau eine Ankündigung. Da die Terminplanung von vielen Faktoren abhängig ist und ständig angepasst wird, bitten wir von zwischenzeitlichen Rückfragen zum konkreten Ausbauzeitpunkt abzusehen.

     

     

In der Wohnung

  • Wie erfolgt der Einbau von Glasfaser?

    Die Telekom Deutschland GmbH montiert den Hausanschluss im Keller oder Anschlussraum unserer Gebäude. Von dort wird die Glasfaserleitung bis an einen Punkt innerhalb der Wohnung verlegt. Die Ausbauwege werden zwischen der 'Wiederaufbau' und der Telekom vorab abgestimmt.

     

  • Wo wird das Glasfaserkabel verlegt? Welche Bauarbeiten sind notwendig?

    Im Vorfeld der Bauarbeiten besprechen wir mit der Telekom Deutschland GmbH die konkreten Baumaßnahmen an Ihrer Adresse. Je nach örtlichen Gegebenheiten wird ein Rohr grabenlos und unterirdisch verlegt oder ein kleiner Graben bis zum Haus gezogen. Sind auf Ihrem Grundstück Leerrohre vorhanden, können diese i. d. R. für Glasfaserleitung genutzt werden. Im Graben werden zwei kleine Rohre bis an Ihr Haus gelegt. Im Anschluss an die Bauarbeiten wird die Glasfaser in die bereits vorhandenen Rohre eingezogen.

    Dort, wo die Glasfaser ins Haus eintritt - in der Regel im Keller -, wird dann ein Glasfaser-Hausübergabepunkt (kurz HÜP) installiert. Pro Gebäude/Hausnummer ist ein Hausübergabepunkt erforderlich.

    Die Ausbauwege bis in Ihre Wohnung inklusive der Verortung der Abschlussdose werden zwischen der 'Wiederaufbau' und der Telekom vorab abgestimmt.

     

  • Kann ich den Anschlusspunkt in meiner Wohnung selber wählen?

    Nein, die Lage der Leitungsführung und der Standort der End-Anschlussdose wird durch die Techniker der 'Wiederaufbau' festgelegt, da hierfür die Gebäudestruktur maßgeblich ist.

     

  • Gibt es nur einen Glasfaseranschluss in der Wohnung?

    Ja, die Glasfaserinfrastruktur endet am Anschlusspunkt in Ihrer Wohnung. Von dort erfolgt die Signalverteilung in der Wohnung über das WLAN Ihres persönlichen Routers. Eine LAN-Verteilung in der Wohnung ist von Seiten der ›Wiederaufbau‹ nicht vorgesehen.

  • Wie groß ist die Beeinträchtigung der Bauarbeiten in meiner Wohnung?


    Es wird eine geringfügige Beeinträchtigung geben, da Leitungen und die End-Anschlussdose in Ihrer Wohnung gesetzt werden müssen. Die Arbeiten sind jedoch schnell erledigt.

     

     

Endgeräte

  • Welche Geräte kann ich an dem Anschluss nutzen?


    Neben dem Glasfaser-Modem benötigen sie einen Router. An den Router können dann alle gängigen Geräte angeschlossen werden.

     

  • Kann ich mein vorhandenes Telefon auch an meinem neuen Glasfaseranschluss nutzen?


    Für die Glasfaser-Technologie werden keine speziellen Telefone benötigt.

     

     

     

  • Benötigt die Glasfaser-Dose eine Stromversorgung?


    Die Glasfaser-Dose benötigt keine Stromversorgung. Das Glasfaser-Modem und der Router benötigen jeweils eine Stromversorgung.

     

  • Kann ich meinen Router/mein Glasfaser-Modem selbst in Betrieb nehmen oder wird ein Techniker benötigt?

    Sie können Ihren Router und andere Endgeräte ohne die Hilfe eines Technikers in Betrieb nehmen. Eine ausführliche Beschreibung zur Verkabelung und Installation liegt i. d. R. dem Versandpaket des jeweiligen Anbieters bei.

     

Weitere Informationen

  • Muss ich den Einbau von Glasfaser dulden?

    Ja, gemäß § 555b Nr. 4a BGB stellt der Ausbau eine Modernisierungsmaßnahme dar. Der Mieter hat die Maßnahme zu dulden und Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Allerdings gibt es keine rechtliche Verpflichtung ein Glasfaserprodukt zu beziehen.

     

  • Glasfaser wird immer als unheimlich teuer dargestellt?

    Mit der Infrastruktur in Ihrer Wohnung stehen Ihnen zukünftig verschiedene Produkte von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung. Der Preisvergleich obliegt jedem Mieter selbst. Eine Verpflichtung, ein Glasfaserprodukt zu wählen, besteht nicht.

     

  • Entstehen mir als Mieter Kosten?

    Nein, der Einbau von Glasfaser in Ihrer Wohnung ist kostenlos. Wollen Sie als Mieter jedoch ein Glasfaserprodukt nutzen, so wird der Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags beim jeweiligen Anbieter erforderlich.

     

  • Über welchen Anbieter kann ich Internet/Telefon/TV beziehen?

    Selbstverständlich können alle Produkte über die Telekom bezogen werden. Aber auch jeder andere Anbieter darf das Glasfasernetz für seine Produkte nutzen. Die Telekom sichert Diskriminierungsfreiheit zu, zumal sie hierzu auch gesetzlich verpflichtet ist. Gerne können Sie sich also an Ihren Wunschanbieter wenden, der dann das weitere Vorgehen und die entsprechenden Vereinbarungen mit der Telekom abschließen kann.

     

  • Bleibt mein derzeitiger Internetanschluss weiterhin bestehen?

    Bei dem Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung handelt es sich lediglich um ein Zusatzangebot. An den vorhandenen Anschlüssen sowie bestehenden Verträgen, z.B. für TV-Zusatzprodukte, Telefon und/oder Internet, ändert sich nichts.

     

email Kontakt