Ein Quartier blüht auf

Wohnen an den neuen Gärtnerhöfen

Neubau von 101 Wohnungen mit 2 bis 5 Zimmern

Alles Wichtige zum Wohnberechtigungsschein

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Um "An den Gärtnerhöfen" eine Wohnung zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig erforderlich. Hier erhalten Sie die zentralen Informationen - von den Bedingungen über den Antrag bis zur Bewilligung.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein bekommen?

Ein Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn Ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Wer nicht aus Deutschland stammt, benötigt zudem eine gesicherte Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, richtet sich hauptsächlich nach dem verfügbaren Haushaltseinkommen. Eine Übersicht der Einkommensgrenzen finden Sie in der Tabelle weiter unten auf der Seite. Zudem wird Ihr Vermögen berücksichtigt: Die Obergrenze beträgt 60.000 Euro für die antragstellende Person und 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Wieviel Platz steht mir zu?

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Grundsätzlich gilt:
1 Person: bis zu 50 m²
2 Personen: bis zu 60 m²
3 Personen: bis zu 75 m²

Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich

So beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein

Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein stellt die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig bereit. Sie können das Formular persönlich abholen, per Post anfordern oder online herunterladen.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Einkommensnachweise bei. Zudem muss jede im Haushalt lebende Person eine Einkommenserklärung einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob Ihnen der Wohnberechtigungsschein bewilligt wird.

Wann benötige ich den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird. Beantragen Sie ihn daher rechtzeitig, sobald eine passende Wohnung für Sie gefunden ist.

Diese Dokumente sind für den Antrag erforderlich:

1. Kopie des Personalausweises
2. Einkommensnachweise: Die letzten drei Gehaltsabrechnungen, aktueller Rentenbescheid oder Jobcenter-Bescheid
3. Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (Download über die Webseite der Stadt Braunschweig)
4. Falls zutreffend: Schwerbehindertenausweis

Wichtiger Hinweis

Die Bearbeitung des Antrags kann zügig erfolgen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die anfallende Gebühr ist nach Aufforderung zu entrichten.

Einkommensgrenzen

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist erforderlich, um eine Wohnung zu beziehen, die durch Wohnraumförderprogramme unterstützt wird. Der WBS berechtigt grundsätzlich zur Anmietung solcher Wohnungen, stellt jedoch keine direkte Wohnungsvermittlung dar.

Voraussetzung für die Erteilung ist, dass das Einkommen des Antragstellers sowie aller Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nach § 3 NWoFG (Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz) nicht überschreitet. Zudem muss die Wohnungsgröße angemessen sein, und weitere Förderrichtlinien müssen erfüllt werden.

Einkommensgrenzen (jährliches Bruttoeinkommen)

Berechtigt sind Personen ab einem Einkommen bis zu:

 

ErwerbstätigErwerbssuchendRentner
Alleinstehend31.587 €21.250 €23.712 €
2 Personen42.300 €28.750 €32.046 €
Alleinerziehend, 1 Kind47.658 €32.500 €
Ehepaar, 1 Kind53.015 €36.250 €
Alleinerziehend, 2 Kinder58.370 €40.000 €
Ehepaar, 2 Kinder63.725 €43.750 €
Ehepaar, 3 Kinder74.440 €51.250 €

Für weitere Haushaltskonstellationen können abweichende Einkommensgrenzen gelten. Bei Wohnungen, die nach § 5 (2) Nr. 2 DVO-NWoFG gefördert wurden, kann die Einkommensgrenze um bis zu 60 % erhöht werden.

3-4 PERSONEN-WOHNUNGEN

EHEPAAR MIT 2 KINDERN
Wohnung bis 85 m²

Durchschnittliches Jahreseinkommen gesamt

52.000,00 €
abzüglich Werbekostenpauschale je 1.200,00€2.400,00 €
abzüglich 10 % Krankenversicherung 4.960,00 €
abzüglich 10 % Rentenversicherung4.960,00 €
abzüglich 10 % Steuern 4.960,00 €
anrechenbares Jahreseinkommen 34.720,00 €

Das gemeinsame Jahreseinkommen liegt unter der maßgeblichen Grenze von 43.750,00 €. Die vierköpfige Familie hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Braunschweig.

1-2 PERSONEN-WOHNUNGEN

Rentnerehepaar
Wohnung bis 60 m²

Durchschnittliches Jahreseinkommen gesamt

32.000,00 €
abzüglich Werbekostenpauschale je 102,00€    204,00 €
abzüglich 10 % Krankenversicherung   3.179,60 €
anrechenbares Jahreseinkommen 

28.616,40 €

Das gemeinsame Jahreseinkommen beträgt 28.616,40 €. Es liegt unter der maßgeblichen Grenze von 28.750,00 €. Das Rentnerpaar hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Braunschweig.

Über diesen Link zum Wohnberechtigungsschein-Rechner können Sie vorab prüfen lassen, ob sie für einen Wohnberechtigungsschein berechtigt sind.

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig.