Unsere sieben Neubauten, bezugsfertig ab Oktober 2025, ergänzen im Donauviertel der Braunschweiger Weststadt – mit insgesamt 101 Wohnungen, das wachsende Quartier. Moderne 2-, 3-, 4- und 5-Zimmerwohnungen, die gerade einmal 4 km Luftlinie von der Braunschweiger Innenstadt entfernt liegen und auch wohnungsnah viel Grün, gepflegte und moderne Spielplätze, eine gut ausgebaute ÖPNV-Anbindung und Einkaufsmöglichkeiten bieten.
Die Wohnungen im Quartier „An den Gärtnerhöfen“ sind die neuesten in unserem Bestand. Nach mehr als 50 Jahren war es an der Zeit, das gesamte Quartier zeitgemäß zu modernisieren und an die Kundenwünsche von heute anzupassen. Der Neubau dieser sieben Wohngebäuden komplettiert das bisher kostspieligste Gesamtprojekt der ›Wiederaufbau‹-Geschichte.
Überzeugen auch Sie sich: Hier finden Sie liebenswerte Nachbarn in einem gewachsenen Quartier und bezahlbares, modernes Wohnen. Suchen Sie sich jetzt Ihre neue Traumwohnung aus - wir freuen uns auf Sie!
Rund zweidrittel unserer Wohnungen, also 69 von 101 Wohnungen, sind öffentlich gefördert. Zur Anmietung ist daher ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Ob Sie zur Anmietung berechtigt sind, hängt von Ihrem Einkommen und der zum Haushalt gehörenden Anzahl an Personen ab.
Für die von uns angebotenen 2-Zimmerwohnungen muss Ihr Haushalt aus mindestens zwei Personen bestehen und Ihr anrechenbares Einkommen darf die maßgeblichen Grenzen gemäß Nds.-Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Beispiele:
Alleinerziehend mit einem Kind und einem Jahresnettoeinkommen bis zu 28.990,00 €.
Zwei Personen und einem Jahresnettoeinkommen bis zu 28.750,00 €.
Für die von uns angebotenen 3-Zimmerwohnungen muss Ihr Haushalt aus mindestens drei Personen bestehen und Ihr anrechenbares Einkommen darf die maßgeblichen Grenzen gemäß Nds.-Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Beispiele:
Alleinerziehend mit zwei Kindern und einem Jahresnettoeinkommen bis zu 35.657,00 €.
Ehepaar mit einem Kind und einem Jahresnettoeinkommen bis zu 32.324,00 €.
Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahresnettoeinkommen bis zu 38.990,00 €.
Über diesen Link zum Wohnberechtigungsschein-Rechner können Sie vorab prüfen lassen, ob sie für einen Wohnberechtigungsschein berechtigt sind.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig.
*Die gezeigten Möbel und Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Wohnungen.
* Ein Großteil der Wohnungen ist öffentlich gefördert! Für die Anmietung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wir unterstützen Sie gern bei einer unverbindlichen Vorprüfung.
Klicken Sie in das Kästchen um das vollständige Angebot zu sehen. Sie können auch mehrerer Wohnungs-Typen auswählen und anzeigen lassen.