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in unserem Film zum Vertreteramt

Vertreteramt

Als höchstes Gremium haben Vertreterinnen und Vertreter in der Vertreterversammlung die Möglichkeit, gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat, die Zukunft unserer Genossenschaft zu gestalten.

Für die Amtszeit von fünf Jahren stehen sie in unmittelbarem und direktem Kontakt und Dialog mit dem Vorstand. In erster Linie stehen Vertreterinnen und Vertretern Informationen rund um die Entwicklung und die wirtschaftliche Situation der ›Wiederaufbau‹ aus erster Hand zur Verfügung. Sie kennen die Belange unserer Mitglieder und können diese gemeinsam mit der Führungsebene besprechen. Daraus resultierende Interessen dienen der Entwicklung unserer Genossenschaft. Demnach sind Vertreterinnen und Vertreter ein besonders wichtiger Partner für die zukünftige Ausrichtung unserer Genossenschaft.

  • Interesse am gemeinsamen Dialog mit unseren Mitgliedern, Mitarbeitern und der Führungsebene
  • Eine hohe Identifikation mit unserer Genossenschaft
  • Einen vertretbaren zeitlichen Aufwand für dieses wichtige Ehrenamt
  • Bindeglied zwischen Mitgliedern/Mietern und der ›Wiederaufbau‹
  • Teilnahme an der Vertreterversammlung (1x jährlich)
  • Teilnahme an den jährlichen Vertretergesprächen (in der Regel 1-2x jährlich)
  • Teilnahme an der Vertreterfahrt (1x jährlich ca. 4 Wochen vor der Vertreterversammlung)
  • Wahl des Aufsichtsrats
  • Beschluss über Satzungsänderungen
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann kandidieren. Gewählt werden Vertreterinnern und Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter von allen stimmberechtigten Genossenschaftsmitgliedern. Als Mitglied der gewählten Vertreterversammlung gestalten Sie genossenschaftliche Demokratie mit.

Das sagen unsere Vertreterinnen und Vertreter

Prinzip der Genossenschaft