Als höchstes Gremium haben Vertreterinnen und Vertreter in der Vertreterversammlung die Möglichkeit, gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat, die Zukunft unserer Genossenschaft zu gestalten.
Für die Amtszeit von fünf Jahren stehen sie in unmittelbarem und direktem Kontakt und Dialog mit dem Vorstand. In erster Linie stehen Vertreterinnen und Vertretern Informationen rund um die Entwicklung und die wirtschaftliche Situation der ›Wiederaufbau‹ aus erster Hand zur Verfügung. Sie kennen die Belange unserer Mitglieder und können diese gemeinsam mit der Führungsebene besprechen. Daraus resultierende Interessen dienen der Entwicklung unserer Genossenschaft. Demnach sind Vertreterinnen und Vertreter ein besonders wichtiger Partner für die zukünftige Ausrichtung unserer Genossenschaft.
Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann kandidieren. Gewählt werden Vertreterinnern und Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter von allen stimmberechtigten Genossenschaftsmitgliedern. Als Mitglied der gewählten Vertreterversammlung gestalten Sie genossenschaftliche Demokratie mit.